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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Allgemeines

Jung Living Visuals, Steinhaldenstrasse 22, CH-8954 Geroldswil, (im Folgenden „Jung Living Visuals“) ist ein Werbe- und Grafikdesign-Unternehmen, welches im Bereich von grafischen (zweidimensional und dreidimensional) sowie audiovisuellen Arbeiten tätig ist. Jung Living Visuals bietet dem Kunden insbesondere die folgenden Leistungen:

  • Konzeption und Umsetzung von druckbereitem Werbematerial
  • Auftragsabwicklung mit Druckerei- und Weiterverarbeitungsbetrieben
  • Erstellung von Gebäude- oder Inneneinrichtungskonzepten und Erstellung von Gebäude- oder Produktvisualisierungen in 3D
  • Komposition, Aufnahme und Abmischen von Audiomaterial
  • Auftragsabwicklung mit Mastering-Betrieben

2) Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Jung Living Visuals (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Jung Living Visuals und dem Kunden. Abweichungen von diesen AGB sind nur gültig, wenn sie in einer schriftlich von beiden Parteien unterzeichneten Vereinbarung oder in der Auftragsbestätigung enthalten sind. Die AGB des Kunden werden ausdrücklich wegbedungen.

3) Vertragsabschluss

3.1 Offerten und Auftragsbestätigungen

Offerten von Jung Living Visuals sind für die darin genannte Frist verbindlich, maximal jedoch für eine Frist von 30 (dreissig) Kalendertagen.

Akzeptiert der Kunde die Offerte von Jung Living Visuals, so stellt Jung Living Visuals dem Kunden eine Auftragsbestätigung zu. Ohne Widerspruch innerhalb von 7 (sieben) Arbeitstagen gilt deren Inhalt als für beide Parteien verbindlich und der Vertrag kommt zu Stande. Der Vertrag ist jedenfalls spätestens dann zustande gekommen, wenn der Kunde die Leistungserbringung durch Jung Living Visuals akzeptiert.

3.2 Referenzen

Mit dem Zustandekommen des Vertrages stimmt der Kunde der Veröffentlichung während des Auftrages entstandener Bilddaten auf der Website von Jung Living Visuals (www.living-visuals.com) zu. Diese Bilddaten werden auf der Website als Referenzen bezeichnet und sind anonymisiert. Gegen diese Art der Veröffentlichung kann der Kunde während einer Frist von maximal 30 (dreissig) Kalendertagen schriftlich Einsprache erheben.

4) Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand wird in der Auftragsbestätigung oder in einem schriftlichen Vertrag detailliert geregelt. Wird ausnahmsweise weder eine Auftragsbestätigung noch ein Vertrag ausgefertigt, dann bestimmt sich der Vertragsgegenstand nach dem Inhalt der durch den Kunden akzeptierten Offerte.

Der Vertrag zwischen Jung Living Visuals und dem Kunden besteht aus folgenden Dokumenten:

  • Vertragsdokument (Auftragsbestätigung, schriftlicher Vertrag oder akzeptierte Offerte)
  • Honorarordnung (in der jeweils aktuellen Version)
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Bei einem Widerspruch zwischen den genannten Dokumenten gilt die oben genannte Rangordnung.

Jung Living Visuals ist jederzeit berechtigt, zur Leistungserfüllung Hilfspersonen (z.B. Zulieferanten, Subunternehmer, etc.) beizuziehen.

5) Vertragsdauer

Der Vertrag kann auf bestimmte oder unbestimmte Dauer abgeschlossen werden. Er erlischt für Aufträge im Dauerverhältnis mit Beendigung der Zusammenarbeit, für Einzelaufträge mit deren Erfüllung.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die jeweils andere Partei

  • andauernd bzw. wiederholt auf schwerwiegende Weise gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstösst und auch innerhalb einer gesetzten Nachfrist von 30 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Abmahnung der gerügte Verstoss nicht behoben wird;
  • zahlungsunfähig ist bzw. gegen sie ein Konkurs- oder Nachlassverfahren eröffnet oder beantragt oder mangels Masse abgewiesen wird.

Die Bestimmungen betreffend Geheimhaltung und Datenschutz sowie Urheberrechte gelten auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.

6) Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, von sich aus rechtzeitig die technischen und organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Jung Living Visuals die vereinbarten Leistungen korrekt erbringen kann. Der Kunde hat insbesondere Mitwirkungspflichten bei der Bezeichnung von Kontaktpersonen, der Zurverfügungstellung von Informationen, der Teilnahme an Projektsitzungen, bei der Durchführung von Abnahmen, sowie bei der Vorbereitung und Sicherstellung der erforderlichen  Daten (in physischer oder digitaler Form).

Der Kunde ist zudem verpflichtet, Jung Living Visuals umgehend und von sich aus über alle Umstände aufzuklären, welche die Leistungserbringung durch Jung Living Visuals beeinträchtigen oder gefährden können.

7) Nutzungsrechte

Möchte der Kunde Standarddaten (käufliches Bildmaterial, Audiomaterial, Videomaterial oder anderes geistiges Eigentum) eines Dritten nutzen, wird hierzu der Lizenzvertrag von Jung Living Visuals nur vermittelt. Er kommt direkt zwischen dem Kunden und dem Hersteller, respektive Anbieter der Daten zustande. Das Nutzungsrecht des Kunden richtet sich nach den Lizenzbestimmungen des Dritten.

8) Dienstleistungen

8.1 Entwicklungsleistungen

Jung Living Visuals erstellt Arbeitsergebnisse nach den individuellen Anforderungen des Kunden wie beispielsweise 3D-Visualisierungen, Drucksachen und Tonaufnahmen, Konzepte, Analysen, Zwischenergebnisse, Entwürfe, etc.

8.1.1 Schutzrechte

Sämtliche Rechte, insbesondere die Urheberrechte an den Arbeitsergebnissen bleiben bei Jung Living Visuals bzw. gehen auf diese über, sofern sie nicht bei ihr entstanden sind.

8.1.2 Nutzungsrechte

Jung Living Visuals gewährt dem Kunden für den in der Auftragsbestätigung, bzw. schriftlichen Vereinbarung festgehaltenen Umfang ein entgeltliches Nutzungsrecht an den erstellten Individualergebnissen. Ohne anderslautende Vereinbarung erhält der Kunde an den Arbeitsergebnissen gemäss Ziffer 8.1 ein Nutzungsrecht gemäss Ziffer 7. Basieren solche Entwicklungen auf käuflichen Daten (Bildmaterial, Audiomaterial, Videomaterial u.ä.) Dritter, finden die entsprechenden Lizenzbestimmungen Anwendung, welche der Kunde einzuhalten hat.

8.2 Nachträgliche Änderungen und Support

Nachträgliche Änderungen am Arbeitsergebnis bedürfen einer separaten schriftlichen Vereinbarung. Supportanfragen des Kunden werden von Jung Living Visuals während der in der jeweils geltenden Honorarordnung bezeichneten Zeiten entgegengenommen und in Rechnung gestellt. Jeder Anruf des Kunden stellt einen Auftrag dar und ist grundsätzlich kostenpflichtig.

Sämtliche darüber hinausgehenden Leistungen wie z.B. zur Ermittlung der Ursache eines Fehlers in einzubindenden Daten Dritter, werden gemäss der jeweils gültigen Honorarordnung in Rechnung gestellt.

9) Abnahme

9.1 Abnahmeperiode und Prüfung

Die Abnahme durch den Kunden hat grundsätzlich binnen 30 (dreissig) Arbeitstagen ab Mitteilung der Beendigung durch Jung Living Visuals zu erfolgen.

Die Abnahme ist zu bestätigen und allfällige Mängel sind schriftlich zu dokumentieren.

Bestehen wesentliche Mängel am Arbeitsergebnis, wird die Abnahme zurückgestellt und die Parteien vereinbaren eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel. Daraufhin wird die Leistung noch einmal innert der Abnahmeperiode vom Kunden geprüft. Insgesamt kann die Abnahme zweimal zurück gestellt werden.

Bestehen bei der Abnahmeprüfung unwesentliche Mängel, so wird die Leistung zwar abgenommen, die Parteien vereinbaren zudem eine Nachfrist zur Behebung der unwesentlichen Mängel durch Jung Living Visuals.

Wenn der Kunde die Abnahme trotz gegebener umfassender Fertigstellung des Arbeitsergebnisses grundlos oder wegen unwesentlicher Mängel verzögert, gilt das Arbeitsresultat mit Ablauf des Abnahmezeitraums als abgenommen.

10) Anstellungsverzicht

Die Anstellung oder Inanspruchnahme der Mitarbeitenden von Jung Living Visuals während der Vertragsdauer und innerhalb eines Jahres nach Vertragsbeendigung bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von Jung Living Visuals.

Jeder Verstoss gegen diese Bestimmung berechtigt Jung Living Visuals zur Geltendmachung einer Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 10’000.00. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Bezahlung der Konventionalstrafe entbindet den Kunden nicht von seiner Pflicht zur Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen.

11) Termine

Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen sind Termine grundsätzlich erstreckbar.

Ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Termine können nur mit Zustimmung beider Parteien verschoben werden. Die Zustimmung darf nur in begründeten Fällen verweigert werden.

Falls eine der beiden Parteien erkennt, dass ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden kann, teilt sie dies der anderen Partei möglichst frühzeitig mit.

Kann Jung Living Visuals einen verbindlichen Termin schuldhaft nicht einhalten, dann muss der Kunde Jung Living Visuals abmahnen und die Parteien vereinbaren eine angemessene Nachfrist. Erbringt Jung Living Visuals die vereinbarte Leistung auch nach Ablauf von zwei Nachfristen nicht, dann befindet sie sich in Verzug. Im Verzugsfall ist der Kunde berechtigt zu wählen, ob er an der Leistungserfüllung festhalten will. Falls er nicht an der Leistung festhält, kann er entscheiden, ob er am Vertrag grundsätzlich festhalten oder vom Vertrag zurück treten will. Die Geltendmachung jeglicher weiterer Ansprüche ist hiermit explizit ausgeschlossen.

12) Vergütung

Die durch den Kunden geschuldete Vergütung für Produkte (wie z.B. Drucksachen oder Audioaufnahmen) und Dienstleistungen (wie z.B. Konzept, Analysen und Supportleistungen) ist in der Auftragsbestätigung bzw. schriftlichen Vereinbarung festgehalten, ansonsten findet die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Honorarordnung der Jung Living Visuals Anwendung. Die Preise verstehen sich rein netto ohne Skonto in Schweizer Franken, exkl. Mehrwertsteuer, Zölle, Verpackungs- und Transportkosten. Diese Nebenkosten sowie allfällige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Wo nichts anderes vereinbart ist, ist Zubehör nicht im Preis inbegriffen.

Jung Living Visuals ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen.

Rechnungen sind rein netto und ohne jeden Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Innert der Zahlungsfrist kann der Kunde schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Der nicht bestrittene Teil ist vom Kunden binnen der Zahlungsfrist zu begleichen. Danach gilt die Rechnung als vorbehaltlos akzeptiert. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Jung Living Visuals ist berechtigt, vom Tag der Fälligkeit an Verzugszinsen in der Höhe von 5% p.a. zu verrechnen.

Befindet der Kunde sich mit einer Zahlung in Verzug, ist Jung Living Visuals berechtigt, nach erfolglosem Verstreichen einer letzten, schriftlich mitgeteilten Zahlungsfrist alle Leistungen an den Kunden unverzüglich einzustellen, bis sämtliche Forderungen von Jung Living Visuals getilgt sind. Darüber hinausgehende Schadenersatzforderungen sowie das Recht auf ausserordentliche Vertragsauflösung gemäss Ziff. 5 des vorliegenden Vertrages bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Jung Living Visuals ist berechtigt, die vereinbarten Preise für wiederkehrende Leistungen zu Beginn eines Kalenderjahres anzupassen. Jung Living Visuals hat den Kunden 3 Monate im Voraus zu informieren. Ist der Kunde mit der Preiserhöhung nicht einverstanden, kann er den jeweiligen Vertrag gemäss Ziffer 5 ordentlich kündigen.

13) Schutzrechtsverletzungen

Der Kunde verpflichtet sich, Jung Living Visuals umgehendüber alle Anspruchsanmeldungen Dritter zu informieren, in welchen gerügt wird, dass Teile der von Jung Living Visuals gelieferten Arbeitsergebnisse Rechte Dritter verletzten.

Der Kunde ist verpflichtet, Jung Living Visuals die ausschliessliche Führung eines allfälligen Prozesses zu überlassen und ergreift jegliche erforderlichen Massnahmen, damit Jung Living Visuals die Verhandlungen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Einigung selber führen kann.

Wenn aufgrund einer behaupteten Verletzung von Rechten Dritter ein gerichtliches Verbot bezüglich der Verwendung der Arbeitsergebnisse oder Teilen davon ergeht, hat Jung Living Visuals auf eigene Kosten entweder

  • dem Kunden das Recht zu verschaffen, das Arbeitsresultat vereinbarungsgemäss zu verwenden;
  • oder das Arbeitsresultat durch andere Elemente zu ersetzen, welche der Funktionalität der ersetzten Elemente entsprechen;
  • oder das Arbeitsresultat unter Wahrung deren angestammten Zwecks so abzuändern, dass es keinen Anlass zur Verletzung von Rechten Dritter gibt.

Ist dies nicht möglich, kann der Kunde vom Vertrag zurück treten und die Parteien haben den Vertrag rückabzuwickeln. Jung Living Visuals ist zudem verpflichtet, im Rahmen von Ziffer 15 den dem Kunden entstandenen Schaden zu ersetzen.

Jung Living Visuals ist von den vorstehend genannten Verpflichtungen befreit, wenn ein schutzrechtlicher Anspruch eines Dritten Folge davon ist, dass das Arbeitsresultat vom Kunden oder seinen Hilfspersonen geändert wurde oder dass dessen Nutzung unter anderen als den vertraglich spezifizierten Einsatzbedingungen erfolgt ist und dies zur Verletzung des Drittrechts führte.

14) Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln an eingesetzten Daten Dritter stehen dem Kunden nach Massgabe des jeweiligen Lizenzvertrages direkt gegenüber dem Lieferanten zu.

Übernimmt Jung Living Visuals die Koordination der Behebung von Mängeln, dann ist Jung Living Visuals berechtigt, die Leistungen nach Aufwand in Rechnung zu stellen. Jung Living Visuals gewährleistet, dass die gemäss Auftragsbestätigung bzw. schriftliche Vereinbarung geschuldeten Leistungen durch gehörig ausgebildetes Fachpersonal und unter Einhaltung der in ihrem Betrieb Üblichen Sorgfalt erbracht werden. Die Leistungen werden durch Jung Living Visuals wie vorhanden und soweit verfügbar erbracht.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Monat und beginnt mit der Abnahme zu laufen.

Der Kunde wird Jung Living Visuals während der Gewährleistungsfrist festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich melden. Der Kunde hat zunächst ausschliesslich die Möglichkeit, eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen, mit Jung Living Visuals zu vereinbarenden Frist zu verlangen. Der Kunde muss Jung Living Visuals zweimal die Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen. Ist der Mangel danach immer noch nicht behoben, dann kann der Kunde von Jung Living Visuals weiterhin Nachbesserung (d.h. Erfüllung) oder eine angemessene Preisminderung verlangen. Die Wandlung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Sämtliche darüber hinausgehenden Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche werden, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.

15) Haftung

Jung Living Visuals haftet ausschliesslich für direkte Schäden, welche dem Kunden im Rahmen der Vertragserfüllung absichtlich oder grobfahrlässig zugefügt werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Für das Verschulden von Subunternehmern haftet Jung Living Visuals wie für eigenes.

Bei Verlust oder Beschädigung von Daten haftet Jung Living Visuals nur auf Erstattung des Wiederherstellungsaufwands und nur dann, wenn Jung Living Visuals den Verlust oder die Beschädigung zu vertreten hat und der Kunde durch regelmässige Datensicherungen sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereit gehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kann.

16) Höhere Gewalt

Die Parteien haften nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht wurden.

Ist Jung Living Visuals in der Erbringung ihrer Leistung und / oder Erfüllung ihrer Verpflichtung gemäss dieser Vereinbarung aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt verhindert, hat sie dies dem Kunden anzuzeigen und ist bis zum Wegfall des Hinderungsgrundes von der Leistungserbringung befreit.

17) Datenschutz, Datensicherheit und Geheimhaltung

Beide Parteien sorgen für den Datenschutz- und die Datensicherheit in ihrem Einflussbereich gemäss den gesetzlichen Anforderungen.

Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass es in seiner alleinigen Verantwortung liegt, sichere und vollständige Sicherungskopien seiner Daten zu erstellen. Diese Daten werden vom Kunden mindestens einmal täglich gesichert und sind jederzeit von Geräten abrufbar, die sich unter der Kontrolle des Kunden befinden, um eine unverzügliche Wiederherstellung dieser Daten im Falle eines Datenverlustes oder einer Beschädigung dieser Daten zu ermöglichen.

Die Parteien verpflichten sich, alle nicht allgemein bekannten Informationen, welche sich auf die geschäftliche Sphäre des andern Partners beziehen, streng vertraulich zu behandeln, Dritten weder ganz noch auszugsweise zugänglich zu machen, noch sie zu veröffentlichen. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern und Unterauftragnehmern überbinden.

18) Schlussbestimmungen

18.1 Teilnichtigkeit

Sollten Teile dieser AGB nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, so wird die Geltung des restlichen Teils der AGB nicht berührt.

18.2 Formvorbehalt

Abweichende Regelungen zu diesen AGB bedürfen der Schriftform.

18.3 Verrechnungsverbot

Die Verrechnung von Ansprüchen des Kunden mit Forderungen der Jung Living Visuals ist ausgeschlossen.

18.4 Wiederausfuhr

Der Wiederverkauf sämtlicher von Jung Living Visuals gelieferten Zwischen- und Arbeitsergebnisse ist ausdrücklich untersagt.

18.5 Änderung der AGB

Jung Living Visuals behält sich vor, jederzeit Änderungen an den vorliegenden AGB zu machen. Diese werden dem Kunden schriftlich oder in anderer geeigneter Weise, z.B. auf der Website, bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.

18.6 Abtretung

Es ist dem Kunden untersagt, Vereinbarungen mit Jung Living Visuals ohne die Zustimmung von Jung Living Visuals, ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen oder an einen Dritten abzutreten.

18.7 Konfliktmanagement

Bei Konflikten zwischen Jung Living Visuals und dem Kunden werden die Parteien verpflichtet, unverzüglich eine Krisensitzung durchzuführen, das weitere Vorgehen zu besprechen und ein Krisenmanagement einzusetzen.

18.8 Geltendes Recht und Gerichtsstand

Das Rechtsverhältnis (inkl. der Beurteilung der Gültigkeit des vereinbarten Gerichtsstandes) untersteht ausschliesslich dem schweizerischen Recht unter Ausschluss staatsvertraglicher Normen, insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht).

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist CH-Geroldswil.

AGB V.1.2 Oktober 2016